Die Lieferungen, Leistungen und Angebote erfolgen ausschließlich auf Grundlage dieser Geschäftsbedingungen. Sie gelten somit auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht nochmals ausdrücklich vereinbart werden. Spätestens mit Entgegennahme der Ware oder der Leistung gelten diese Bedingungen als angenommen. Gegen Bestätigung des Kunden unter Hinweis auf seine Geschäftsbeziehung bzw. Einkaufsbedingungen wird hiermit widersprochen. Abweichungen von diesen Geschäftsbedingungen sind nur wirksam, wenn Sie schriftlich bestätigt werden.

Unsere Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Nach Bestellungen des Kunden kommt der Vertrag erst und ausschließlich nach dem Inhalt unserer schriftlichen Auftragsbestätigung (Spielvertrag) zustande. Die von uns trotzdem geäußerte Bitte um schriftliche Rückbestätigung ändert nichts am Zustandekommen des Vertrages entsprechend der Auftragsbestätigung. Die im Angebot beschriebenen Artikel und Positionen (insbesondere Modellausführungen oder Herstellerangaben) sind unter Vorbehalt genannt. AS Veranstaltungstechnik behält sich vor, andere Artikel und Positionen in gleicher Art und Güte zu liefern. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte oder sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart werden. Unsere Angestellten sind nicht befugt mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusicherungen zu geben, die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinaus gehen. Die aktuell gültige Mehrwertsteuer (i.H.v. 19 Prozent) wird auf den Rechnungen
nicht ausgewiesen.

Leistungsfristen, die verbindlich und unverbindlich vereinbart werden können, bedürfen der Schriftform. Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die uns die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen (hierzu gehören insbesondere Streik, Aussperrung, behördliche Anordnungen usw., auch wenn sie bei unseren Lieferanten oder Unterlieferanten eintreten), haben wir auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Zudem haben wir das Recht die Veranstaltung kurzfristig, d.h. auch am Tage der Leistungserstellung abzusagen, wenn Krankheit, Unfall, Tod oder persönliche Härte einer unserer Angestellten die Leistungsverrichtung eingeschränkt.

Die folgenden Absätze beschreiben die Pflichten des Kunden.

  • 4a Stromanschluss

Der Kunde hat den in der Auftragsbestätigung aufgeführten Stromanschluss zur Verfügung zu stellen und Gewähr dafür zu tragen, dass dieser den VDE Vorschriften (Verband deutscher Elektroingenieure) entsprechend installiert und ausreichend abgesichert ist. Der aufgeführte Stromanschluss darf sich maximal in 15 Meter Entfernung von der Bühne/ Montageort befinden. Der Kunde gewährleistet die Bereitstellung des aufgeführten Stromanschluss ab Beginn der Aufbauphase bis zum Abschluss der Abbauphase, einschließlich Verladung.

  • 4b An- und Abfahrt

Der Kunde gewährleistet eine problemlose Zufahrt zur Bühne/ Montageort sowie eine freie und uneingeschränkte Transportzone zur Bühne in der Aufbau- und Abbauphase.

  • 4c Gefahrenbereich

Der Kunde hat Sorge dafür zu tragen, dass unbefugte Personen vom Back-Stage-Bereich/ Bühne entfernt werden können, falls von diesen Personen eine Gefahr für unsere Anlagen ausgeht oder eine Gefahr durch unsere Anlagen für diese Personen besteht. Insbesondere haftet der Kunde während der Auf- und Abbauphase dafür, dass sich Dritte nicht im Gefahrenbereich befinden.

  • 4d Absage

Sollte der Aufbau für uns durch Gründe, die vom Kunden verursacht wurden, wesentlich erschwert sein, haben wir das Recht, den Aufbau abzusagen. Dies gilt insbesondere, wenn der notwendige Stromanschluss nicht vorhanden ist oder eine An- oder Abfahrt mit Lademöglichkeit nicht vorhanden ist, die Sicherheit für die Anlage aufgrund des Zustand der Bühne nicht gegeben oder bei Open Air Veranstaltungen, kein hinreichender Witterungsschutz vorhanden ist.

Bei Kündigung des Auftrages durch den Kunden ist eine entsprechende Entschädigung zu bezahlen und zwar je nach Zeitpunkt der Kündigung. Bei einer Kündigung durch den Kunden innerhalb von 10 Tagen vor dem Leistungszeitpunkt ist eine Entschädigung in Höhe von 40% der Auftragssumme zu bezahlen. Kündigt der Kunde zwischen dem 11. und 20. Tag vor dem Leistungszeitpunkt, ist eine Entschädigung in Höhe von 15% der Auftragssummer zu bezahlen. Kündigt der Kunde ab dem 21. Tag oder früher, vor dem Leistungszeitpunkt, entstehen keine Schadensersatzverpflichtungen. Der Tag der Leistungserstellung (Leistungszeitpunkt) wird bei der Berechnung der Frist eingeschlossen. Die Kündigung bedarf der Schriftform.

Unsere Haftung wird auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit beschränkt. Der Kunde haftet für Abhandenkommen von Teilen unserer Anlagen, für Beschädigungen unserer Anlage durch den Auftraggeber, den Kunden, das Publikum/ Gäste oder durch Randalierer. Es ist deshalb Sache des Kunden, dafür zu sorgen, dass die Bühne und unsere Anlagen hinreichend abgeschirmt sind. Ferner haftet der Kunde für die Standsicherheit und den ordnungsgemäßen Aufbau der Bühne. Die Haftung bezieht sich insbesondere auf die Beschädigung unserer Anlagen und Fahrzeuge sowie Verletzungen unseres Personals. Haftungsansprüche, Bußgelder oder Verwarnungen bezüglich der Lautstärke (Lärmschäden) sind allein vom Kunden zu tragen und nicht auf uns übertragbar.

Die Kosten für Strom, Werbung, Sicherheitsdienst oder Zeitungsanzeigen bzw. Saalmiete, sind allein vom Kunden zu tragen. Kosten seitens behördlicher und nicht-behördlicher Einrichtungen, wie bspw. GEMA (Gesellschaft für musikalische Aufführungs- und mechanische Vervielfältigungsrechte), GVL (Gesellschaft zur Verwertung von Leistungsschutzrechten) oder Gebühren für verlängerte Schankzeiten, trägt in vollem Umfang der Auftraggeber und sind nicht auf uns übertragbar.

Für diese Geschäftsbedingungen und die gesamten Rechtsbeziehungen zwischen uns und den Vertragspartner gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland. Erfüllungsort und Gerichtsstand ist der Sitz der Fa. AS Veranstaltungstechnik. Die deutsche Sprache ist Verhandlungs- und Vertragssprache.

Vertragspartner des Kunden ist die Firma AS Veranstaltungstechnik. Sound.Light.Effects.DJ (SLED) ist eine Marke der Fa. AS Dell-Anna.

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein oder werden, so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Mündliche Nebenabreden sind nicht getroffen worden. Die Parteien werden eine dem Sinn und Zweck der nichtigen Vereinbarungen am nächsten kommende Vereinbarung treffen.

 

Stand: 01.08.2014